Anlegerschutz darf nicht nur ein Lippenbekenntnis sein, sondern bedeutet auch aktive Aufklärungsarbeit

Ja, so Britta Pupke Anlegerschutzanwältin aus Radebeul, natürlich gibt es in jeder Branche auch „Solche und solche“ . Anlegerschutz ist nicht nur dann mal eben einen Brief schreiben, sondern vor allem aktives Arbeiten an der Aufklärung von Hintergründen „warum ein Kapitalanlageprodukt nicht funktioniert hat für den Anleger“.