Ein aktuelles Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) hat die AfD erneut als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. Doch ein AfD-Parteirichter hat nun Kritik an dieser Einstufung geäußert. Seiner Ansicht nach fehle es an einer klaren gesetzlichen Definition von Rechtsextremismus, was die Grundlage für eine solche Bewertung unsicher mache.¹ Doch was bedeutet eigentlich „gesichert rechtsextrem“ und wie wird dieser Begriff juristisch verwendet?
Fehlende gesetzliche Definition
In Deutschland gibt es tatsächlich keine festgelegte gesetzliche Definition für den Begriff „Rechtsextremismus“. Der Begriff wird meist in der politischen und sicherheitspolitischen Praxis verwendet, aber nicht in einem klar abgegrenzten rechtlichen Sinne definiert.² Vielmehr stützen sich Behörden wie das BfV auf wissenschaftliche und soziologische Kriterien, die politische Einstellungen, Verhaltensweisen und Netzwerke untersuchen. Diese offene Definition kann in der politischen Debatte für erhebliche Verwirrung sorgen.³
Wie definiert der Verfassungsschutz „Rechtsextremismus“?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz nutzt für die Bewertung von rechtsextremen Bestrebungen eine eigene Definition. Diese umfasst beispielsweise die Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die Befürwortung einer ethnisch homogenen Gesellschaft und die Verharmlosung oder Leugnung der NS-Diktatur.⁴ Diese Definitionen sind jedoch rechtlich nicht bindend, sondern dienen primär der internen Analyse und Berichterstattung.⁵
Die rechtliche Herausforderung
Juristisch betrachtet ist der Begriff „Rechtsextremismus“ schwierig zu fassen, da er sich nicht in einfache Gesetzesnormen pressen lässt. Dies führt dazu, dass politische Parteien wie die AfD oft rechtliche Mittel gegen ihre Einstufung als „rechtsextrem“ einlegen.⁶ Der Verfassungsschutz muss in solchen Fällen umfangreiche Belege und Argumente vorlegen, um seine Einstufungen zu rechtfertigen.⁷
Was bedeutet „gesichert rechtsextrem“ konkret?
Der Begriff „gesichert rechtsextrem“ wird verwendet, wenn eine Organisation oder Bewegung nicht nur gelegentlich, sondern systematisch rechtsextreme Positionen vertritt.⁸ Diese Einstufung erfolgt auf Basis umfangreicher Beobachtungen und Analysen, die ein klares Muster extremistischer Bestrebungen aufzeigen sollen.⁹ Diese Beweislage muss in der Regel vor Gericht Bestand haben, was die Hürden für eine solche Einstufung hoch setzt.¹⁰
Fazit
Die Debatte um die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ zeigt die Schwierigkeiten, politische Ideologien klar zu definieren und rechtlich einzugrenzen. Solange es keine einheitliche gesetzliche Definition gibt, bleibt die Bewertung politischer Strömungen eine schwierige Aufgabe für Sicherheitsbehörden und Gerichte gleichermaßen.¹¹
Quellenverzeichnis
- ¹ BfV – Definition von Rechtsextremismus
- ² bpb – Rechtsextremismus
- ³ Bundestag – Verfassungsschutzbericht
- ⁴ Tagesspiegel – Rechtsextreme Einstufung der AfD
- ⁵ Süddeutsche Zeitung – AfD und Verfassungsschutz
- ⁶ Spiegel – AfD gegen Verfassungsschutz
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