Streitwert nicht immer automatisch Restvaluta des Darlehens
Landgericht Köln bestätigt Wirksamkeit des Widerrufs von Darlehensvertrag
kundenfreundliche Entscheidung
Verluste für Anleger der Forum Immobilien + Finanzanlagen GmbH bzw. GbR
vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
Bausparvertrag – Kündigung durch Bausparkasse
„Wir kündigen den Bausparvertrag gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB mit einer Frist von 6 Monaten und werden diesen um 01.07.2015 abrechnen“ so oder ähnlich lauten viele Kündigungen der Bausparkassen.
EuGH: Kreditgeber trägt Beweislast für Erfüllung der Informationspflichten gegenüber Verbraucher
Mit Urteil vom 18.12.2014 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Beweislast für die Erfüllung der Informationspflichten den Kreditgeber trifft (AZ.: C-449/13).