Immobilienbesitzer können von steuerlichen Neuregelungen profitieren

Der Fiskus hat das Steuerrecht in Bezug auf die Absetzbarkeit von Erweiterungen des Wohnraums reformiert, was viele Immobilienbesitzer freuen dürfte. Denn ab sofort können für 2014 – unter bestimmten Umständen sogar rückwirkend – Hauseigentümer von den beschlossenen, erweiterten Absetzungsmöglichkeiten bei der Einkommensteuer profitieren. Schon seit 2006 gibt es die Möglichkeit, 20 % der Handwerkerleistungen (max. …