Der Beklagte konnte seine Beweislast nicht erfüllen, und Siemens Wind Power war berechtigt zu einem Verfahren, das im Widerspruch zu dem Vertrag war.
BGH bestätigt: Lebensversicherer tragen Beweislast
Beschwerde abgelehnt: Dialog Lebensversicherungs-AG muss knapp 200.000 Euro an Witwe zahlen