Die Gesetzesänderung in der Leiharbeit hat lange gedauert. Bald ist es aber so weit. Die Änderungen der großen Koalition zur Arbeitnehmerüberlassung treten zum 01.04.2017 Kraft.
Gesetzesentwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 2015
Zum Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes 2015
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Arbeitnehmerüberlassung
Wird ein Arbeitnehmer einem anderen Arbeitgeber überlassen, ist der Betriebsrat des Entleihers in Teilbereichen für diesen zuständig – Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 15.10.2014, 7 ABR 74/12