Notarhaftung, weil der Notar die zwei Wochen Überlegungsfrist für Verbraucher nicht einhalten hat. Tipps und Tricks von Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt.
LAG Mainz: Arbeitgeber versäumt Ausschlussfrist, Kündigung unwirksam
Eine außerordentliche Kündigung, die dem betroffenen Arbeitnehmer mehr als 2 Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes zugeht, ist unwirksam.