Der Beklagte konnte seine Beweislast nicht erfüllen, und Siemens Wind Power war berechtigt zu einem Verfahren, das im Widerspruch zu dem Vertrag war.
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Der Beklagte konnte seine Beweislast nicht erfüllen, und Siemens Wind Power war berechtigt zu einem Verfahren, das im Widerspruch zu dem Vertrag war.