Der Fiskus hat das Steuerrecht in Bezug auf die Absetzbarkeit von Erweiterungen des Wohnraums reformiert, was viele Immobilienbesitzer freuen dürfte. Denn ab sofort können für 2014 – unter bestimmten Umständen sogar rückwirkend – Hauseigentümer von den beschlossenen, erweiterten Absetzungsmöglichkeiten bei der Einkommensteuer profitieren. Schon seit 2006 gibt es die Möglichkeit, 20 % der Handwerkerleistungen (max. …