von Ass. Jur. Lutz Minkner
Auch das spanische Recht kennt ein Grundbuchamt (Eigentumsregister) und ein Katasteramt.
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von Ass. Jur. Lutz Minkner
Auch das spanische Recht kennt ein Grundbuchamt (Eigentumsregister) und ein Katasteramt.
Allerdings: leichte Steuersenkungen für 2015 und 2016
von Karin Ebermann