Mit Urteil vom 18.12.2014 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Beweislast für die Erfüllung der Informationspflichten den Kreditgeber trifft (AZ.: C-449/13).
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Mit Urteil vom 18.12.2014 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Beweislast für die Erfüllung der Informationspflichten den Kreditgeber trifft (AZ.: C-449/13).