Ein Arbeitsvertrag kann auch dann mit dem Sachgrund der Vertretung befristet werden, wenn der Arbeitgeber in der Lage gewesen wäre, den Vertretenen mit den Aufgaben des Vertreters zu beauftragen.
Anlegern der Bayernareal droht neues Ungemach
Insolvenzverwalter verlangt Rückzahlung von Ausschüttungen