Der Immobilienmakler der Zukunft vermarktet Immobilien transparent und serviceorientiert
Bestellerprinzip – „Wer eine Leistung einfordert, muss diese auch bezahlen!“
Warum das Bestellerprinzip mehr Segen als Fluch ist – Ein Expertengespräch.
Immobilien: Das Bestellerprinzip gilt NUR bei Vermietung – nicht bei Verkauf!
Seit dem 01.06.2015 ist nun das Bestellerprinzip in Kraft, welches Miet-Interessenten entlasten soll – dieses gilt jedoch nicht beim Verkauf von Immobilien.
maklermeile.de – das Online-Vergleichsportal für Vermieter und Immobilienmakler
Heute tritt das Bestellerprinzip in Kraft, das grundlegende Änderungen für Immobilienmakler, Vermieter und Mieter mit sich bringt, wenn es um die Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses geht.
Zwei Jahre ImCheck24: Deutschlands erster Online-Immobilienmakler weiterhin auf Erfolgskurs
Hamburger Startup verkauft Immobilien im Wert von über 15 Millionen Euro
Selsa und Novum vereinbaren Kooperation
Österreichische Vergleichsplattform „Chegg.net“ und Maklerportal „Vportal“ sollen zusammenwachsen
Innovativer Immobilienservice Service im neuen Gewand
Der Weg in die eigenen vier Wände, in eine räumliche Veränderung oder ins Traumhaus führt über verschiedene Straßen.