Die neue Entscheidung des VGH München ist eine Trendwende weg von einer uneinheitlichen hin zur verschärften Rechtsprechung bei Trunkenheitsfahrten mit weniger als 1,6 Promille.
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Die neue Entscheidung des VGH München ist eine Trendwende weg von einer uneinheitlichen hin zur verschärften Rechtsprechung bei Trunkenheitsfahrten mit weniger als 1,6 Promille.