Das AG Aachen hat entschieden, dass automatische Beitragssteigerungen in AGB der Fitnessstudiokette „World of Fitness“ unwirksam waren und die zu viel gezahlten Gelder zurückgezahlt werden müssen.
Anlegern der Bayernareal droht neues Ungemach
Insolvenzverwalter verlangt Rückzahlung von Ausschüttungen