Oft kommen Unternehmer zu mir, die hoch verschuldet sind und Insolvenzantrag stellen müssen.
Keine Einstellung überlanger Insolvenzverfahren
Auch wenn dem Schuldner nach Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung die Restschuldbefreiung erteilt wird, kann das Insolvenzverfahren nicht nach § 212 InsO eingestellt werden