Die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit ohne Strafverfolgung ist meist einfacher als erwartet. Die dafür notwendige strafbefreiende Selbstanzeige sollte professionell gestaltet und überwacht werden.
BFH: Einbeziehung von Baukosten in die Bemessungsgrundlage für Grundsteuer
Der BFH hat mit Urteil vom 03.03.2015 Stellung entschieden, wann Baukosten in die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Grunderwerbssteuer mit einzubeziehen sind (AZ.: II R 9/14).