Wird ein Arbeitsverhältnis mittels eines Aufhebungsvertrags beendet, ist eine Klageverzichtsklausel nur wirksam, wenn ein verständiger Arbeitgeber die angedrohte Kündigung in Erwägung gezogen hätte.
2. Offener Brief an Frau Dr. Hohmann-Dennhardt, Vorstand der Daimler AG
Da in Folge unseres Konfliktes auch Menschenleben zu Schaden kommen könnte, kann das Verhalten des Vorstandes und der dadurch mögliche Tod Dritter nicht billigend hingenommen werden!