Zum Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes 2015
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Arbeitnehmerüberlassung
Wird ein Arbeitnehmer einem anderen Arbeitgeber überlassen, ist der Betriebsrat des Entleihers in Teilbereichen für diesen zuständig – Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 15.10.2014, 7 ABR 74/12