Der Bundesgerichtshof hatte die Revision ohne Begründung zurückgewiesen in der dieser u.a. damit begründet hat, dass das Landgericht in 99,4 % der Fälle keine Beweisaufnahme durchgeführt hat.
Der Bundesgerichtshof hatte die Revision ohne Begründung zurückgewiesen in der dieser u.a. damit begründet hat, dass das Landgericht in 99,4 % der Fälle keine Beweisaufnahme durchgeführt hat.