Allgemein

Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung – „Glück ist, wenn sie zahlt!“

Worauf Verbraucher beim Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung achten sollten und was sie tun können, wenn die Versicherung dann doch nicht zahlt.

BildTipps für Verbraucher und Versicherte aus der täglichen Erfahrung im Umgang mit Zahlungsverweigerungen der Versicherungen bei Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente), von Almuth Arendt-Boellert, Fachanwältin für Versicherungsrecht und Medizinrecht.

Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung

Tipp 1 – möglichst früh abschließen

Verbraucherportale raten dazu, die Berufsunfähigkeitsversicherung möglichst früh, d.h. am besten schon während der Ausbildung oder in jungen Berufsjahren bei bester Gesundheit abzuschließen.

Was steckt hinter dieser Empfehlung?

Der Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung zu einem späteren Zeitpunkt im Leben könnte sich als schwierig bis unmöglich gestalten, denn die Versicherungen lehnen häufig für ältere und vorerkrankte Versicherungsnehmer Verträge ab oder kassieren extrem hohe Risikozuschläge. Unschwer zu erkennen: Versicherern geht um Zahlen und Bilanzen, keineswegs um das vielbeworbene private Lebensglück erkrankter, berufsunfähig gewordener Versicherungsnehmer.

Versicherer betreiben offensive Reklame für das Produkt Berufsunfähigkeitsversicherung, um möglichst viele Policen zu verkaufen. Gleichzeitig wollen sie jedoch so wenig unwirtschaftliche Leistungsfälle wie möglich riskieren.

Das eigentliche Motiv wird aus Tipp 2 erkennbar.

Tipp 2 – BU-Police ohne Lebens- oder Rentenversicherung wählen

Das wirtschaftliche Bestreben von Versicherern und deren Maklern zielt auf Umsatzgenerierung und Provisionen ab. Die Beitragskalkulation lässt sich bei Kombiprodukten Lebens- und BU-Versicherung oder Renten- und BU-Versicherung deutlich besser verschleiern. Somit fallen die monatlichen Prämien, die der Versicherte zu zahlen hat, häufig – gemessen an den tatsächlich zu erwartenden Leistungen – viel zu hoch aus. Das viel beworbene „Two-in-One-Prinzip“ klingt zeitgemäß, effektiv und scheint nur Gutes zu versprechen. Für den Versicherungsnehmer entpuppt es sich jedoch als überteuerte Mogelpackung.

Was steckt wirklich dahinter?

Die Provisionen der Agenten und Makler sind bei gekoppelten Policen mit clever aufgemachtem Mehrfachschutz viel höher als dies bei Abschluss einer reinen Berufsunfähigkeitsversicherung. Für den Verbraucher ist es daher oftmals wesentlich günstiger, die Berufsunfähigkeit als Einzelleistung zu versichern und gegebenenfalls separat eine Rentenversicherung abzuschließen.

Für das völlig aus der Mode gekommene Produkt ‚Lebensversicherung‘ als Einzelprodukt ist derzeit wohl kaum noch ein Verbraucher zu interessieren: zu schlecht sind die Renditen.

Tipp 3 – Beantworten der Gesundheitsfragen = Pflicht und Wahrheit

Beim Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung muss der Interessent viele gesundheitsbezogene Fragen beantworten. Oft hat er dabei das Gefühl, komplett durchleuchtet zu werden. Dieses Gefühl trifft durchaus zu. Dennoch sollte er unbedingt durchweg wahrheitsgemäße Antworten auf die detaillierten Fragenkataloge geben -notfalls auch gegen den Widerstand der provisionsorientierten Agenten und Makler. Diese haben – mit den Abschluss des Vertrages schon vor Augen – oftmals eine hohe Motivation, Angaben zu Krankheiten, Medikamenteneinnahmen, Operationen und Arztbesuchen beschönigen zu wollen.

Es gibt sogar Vermittler, welche sich dazu berufen fühlen, über die Bedeutung und Richtigkeit der Angaben zur gesundheitlichen Vergangenheit bzw. zur aktuellen Situation des Kunden entscheiden zu dürfen. Dem Kunden werden vermeintlich tolle Tipps zum Austricksen der Versicherung gegeben.

Wie oft wurde am heimischen Wohnzimmertisch vom Versicherungsvermittler darüber entschieden, dass eine Erkrankung ausgeheilt und deswegen nicht zu erwähnen sei?

Unrichtige Angaben zu Gesundheitsfragen lassen sich heute durch mannigfaltige elektronische Datenspeicherungen immer leichter nachweisen. Der Versicherer kann bei fehlerhaften Gesundheitsangaben die Police mit einem Federstreich vernichten, alle die Zahlungen verweigern und dafür sorgen, dass diese unerfreuliche Vertragsbeendigung dann für lange Zeit in der Datensammelbank der Versicherungswirtschaft (HIS) hinterlegt ist.

Der Kunde wird so leicht keine neue Police mehr abschließen können, da sich die Versicherungen immer über die Interessenten in den Datenbänken informieren.

Extra-Tipp: Was tun, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt?

Leider verweigern die Versicherungen auch bei korrekten Angaben im Leistungsfall viel zu häufig die Zahlungen der existenzabsichernden BU-Renten, obwohl sie voll in der Zahlungspflicht stehen. Um Rentenzahlungen zu vermeiden, entwickeln Versicherer offensichtlich große Kreativität und Erfindungsreichtum. Der Weg zur Auszahlung gleicht daher für betroffene Versicherte häufig einem unendlichen Spießrutenlauf bestehend aus Blockaden, Verzögerungstaktiken, Ablenkungsmanövern etc. seitens der Versicherer.

„Glück ist, wenn der Berufsunfähigkeitsversicherer dann auch die BU-Rente zahlt“, so Fachanwältin Almuth Arendt-Boellert von der Kanzlei Laux Rechtsanwälte, Berlin.

Zusammenfassung:

Wachstum und Gewinnstreben sind Hauptziele jedes Wirtschaftsunternehmens. Versicherungen sind wie jedes wirtschaftlich operierende Unternehmen keine gemeinnützigen Sozialvereine. Jedoch wird es Zeit, dass zwischen den übermächtigen Versicherungskonzernen und den häufig hilflosen Versicherungskunden zumindest annähernde Waffengleichheit hergestellt wird. Häufig bleibt hier nur noch der Gang zum Fachanwalt für Versicherungsrecht, wenn der Versicherer seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt. Die übliche Vorgehensweise der Versicherungskonzerne, zum Nachteil oder auf Kosten des Versicherungsnehmers Gewinne zu maximieren und Aktienkurse zu halten, können zugunsten berufsunfähiger Anspruchssteller durch einen kompetenten und vertrauenswürdigen Fachanwalt für Versicherungsrecht bekämpft werden. „Hierbei sollten Versicherte jedoch darauf achten, dass der Fachanwalt stets und ausschließlich nur die Geschädigtenseite, den Verbraucher vertritt und nicht auch die Versicherer“, rät Almuth Arendt-Boellert, Partnerin der Kanzlei Laux Rechtsanwälte, Berlin.

Über:

Laux Rechtsanwälte
Frau Almuth Arendt-Boellert
Breite Straße 18
13597 Berlin
Deutschland

fon ..: 030/3377373-10
fax ..: 030/3377373-19
web ..: http://ra-laux.de
email : info@ra-laux.de

Als eine im Bereich der Arzthaftung und des Versicherungsrechts spezialisierte Fachanwaltskanzlei vertritt die Kanzlei Laux Rechtsanwälte Mandanten seit Jahren erfolgreich gegenüber Ärzten, Krankenhäusern, Kliniken, Versicherungen, Sozialversicherungen.
Die Bandbreite ihrer Gegnerliste reicht von der Einzelpraxis über Praxiskliniken bis hin zu den „ganz Großen“ im Gesundheits- und Versicherungswesen. Sie übernimmt ausschließlich nur Mandate von Verbrauchern, also Patienten bzw. Versicherungsnehmern.

Pressekontakt:

Laux Rechtsanwälte
Frau Irene Biederbeck
Breite Straße 18
13597 Berlin

fon ..: 030/3377373-10
web ..: http://ra-laux.de
email : info@ra-laux.de

Für dich vielleicht ebenfalls interessant...