Allgemein

VW Abgasskandal: SEAT-Händler muss 1,6 l-Diesel zurücknehmen

Im Abgasskandal hat ein erstes Landgericht ein verbraucherfreundliches Urteil gesprochen und einen SEAT-Händler zur Rücknahme eines AE189-Autos verpflichtet.

Bild„Für den Verbraucherschutz ist das ein erstes wirklich deutliches Signal!“ Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden freut sich über den ersten Richterspruch, der im VW-Abgasskandal die Verbraucherposition stärkt und dem Händler vorschreibt, ein betroffenes Auto gegen Erstattung des Kaufpreises zurück zu nehmen. Nach acht komplett anderslautenden Landgerichtsurteilen tanzt das Landgericht München jetzt aus der Reihe: Ein Münchner Händler muss einen Seat 1,6 Diesel mit AE189-Moror zurücknehmen, obwohl das Auto noch nicht zum Rückruf in der Werkstatt war.

Alle anderen Urteile hatten bislang die Gemeinsamkeit inne, dass die Richter den Besitzern – wenn überhaupt – erst nach der Rückrufaktion Schadensersatz für dann eventuelle nachweisbare Wert- oder Leistungsverluste zugestehen wollten.

Cäsar-Preller: „Das Münchner Urteil geht offensichtlich davon aus, dass es ohnehin einen Wertverlust gibt und der Käufer Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises hat – unabhängig vom Ergebnis der Rückrufaktion!“

Der Volkswagen-Konzern hat das Verfahren zur Chefsache erklärt und stärkt dem Münchner Seat-Händler den Rücken. Verschiedene Medien berichten, dass Volkswagen in der Sache auf jeden Fall das Oberlandesgericht als nächste Instanz aufrufen wird. Das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig.

Rechtsanwalt Cäsar-Preller empfiehlt betroffenen Autobesitzern, ihre Ansprüche zeitnah anzumelden: „Wir vertreten bereits zahlreiche vom Abgasskandal betroffene Autobesitzer deutschlandweit!“

www.caesar-preller.de

Über:

Kanzlei Cäsar-Preller
Herr Joachim Cäsar-Preller
Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden
Deutschland

fon ..: 0611 450 230
fax ..: 0611 450 23 17
web ..: http://www.caesar-preller.de
email : kanzlei@caesar-preller.de

Seit nunmehr 18 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

Pressekontakt:

Preller-PR
Frau Rosanna Preller
Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

fon ..: 0611 450 23 280
web ..: http://www.preller-pr.de
email : info@preller-pr.de

Für dich vielleicht ebenfalls interessant...