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Ausschreibungsverbot für Hilfsmittel – was ändert sich?

Seit geraumer Zeit existiert das Gesetz für das Ausschreibungsverbot für Hilfsmittel. Dem unterliegt auch der Sanitätsfachhandel Würger. Wir klären Sie auf.

Über kaum ein Gesetz diskutiert die Medizinbranche derzeit so angeregt wie über das Terminservice- und Versorgungsgesetz. Am 14. März 2019 verabschiedete der Deutsche Bundestag ein Gesetz, welches unter anderem das Ausschreiben von Hilfsmitteln verbietet. Die Regelung soll den Patienten eine hohe Qualität ihrer Hilfsmittel garantieren. Bisher hatten Krankenkassen die Möglichkeit, durch Ausschreibungen die Konditionen für die Leistungserbringer festzulegen. Wegen der mächtigen Position der Krankenkassen legten Sie oft ohne Mitsprache des Partners die Konditionen der Verträge fest. Diese sogenannten Open-House-Verträge führten zu einem Drücken der Preise und finanzierten sich durch eine Verschlechterung der Produktqualität. Auch die wohnortsnahe Versorgung musste für viele Anbieter weichen, da sie nicht mehr rentabel war. Das neue Gesetz soll das ändern.

Neue Richtlinien für Hilfsmittel

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz hat zum Ziel, schnellere Arzttermine zu garantieren und die Leistungen der Krankenkasse sowie die medizinische Versorgung zu verbessern. Das Gesetz legt unter anderem eine Vier-Wochen-Frist für Arztbesuche und das Verbot der Ausschreibungen fest. Die Regelung soll die Macht der Krankenkassen in den Verhandlungsgesprächen brechen sowie bessere Leistungen für die Verbraucher sichern. Das Gesetz schreibt außerdem fest, dass die Verhandlungen zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern auf Augenhöhe erfolgen müssen.

EU-Kommission kritisiert neues Gesetz

Bereits im Mai leitete die EU rechtliche Schritte gegen Deutschland aufgrund des neuen Gesetzes ein. Das Verbot der Ausschreibungen verstößt nach Ansicht der Kommission gegen die EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen. Das widerspreche der EU-Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Richtlinie 2014/24/EU). Das Ziel der Richtlinie sei es, einen unverfälschten Wettbewerb zu gewährleisten, indem sie die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Transparenz und der Nichtdiskriminierung für alle Marktteilnehmer garantiert.
Der Medizinische Fachhandel Würger ist Ihr Partner für Sanitätsbedarf in Bochum. Seit Jahren überzeugt der Experte mit einer großen Auswahl zuverlässiger Produkte. Die ortsnahe Versorgung ist ab Ende des Jahres oder 01.01.2020 wieder möglich.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Medizinischer Fachhandel und Sanitätshaus Würger
Herr Karsten Würger
Hochstraße 44
44866 Bochum
Deutschland

fon ..: 02327 586546
fax ..: 02327 586547
web ..: http://www.sanitaetshaeuser-bochum.de
email : pr@deutsche-stadtauskunft.ag

Pressekontakt:

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Herr Karsten Würger
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