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Schufa – Angst vor der Schufa berechtigt? Auskunftei möchte transparenter werden

Die SCHUFA Holding AG sammelt unter anderem Daten von Verbrauchern und stellt diese der Wirtschaft zur Verfügung. Der Begriff Schufa geht auf den Begriff Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung zurück. Wer einen negativen Eintrag bei der Schufa hat, bekommt anschließend in den allermeisten Fällen keinerlei Kredit mehr. Im Grunde stellt die Schufa Schulzeugnisse aus; wer durchfällt wird notfalls von der Schule verwiesen. Jetzt will die Schufa – laut Presseberichten – mehr Transparenz herstellen. Also die Notenvergabe erläutern.

Scorevergabe soll transparent werden

Dieser von der Schufa berechnete Score soll mathematisch zeigen, wie wahrscheinlich ein Kreditausfall ist. Je schlechter der Score, desto weniger wahrscheinlich ist ein vertragsgetreues Verhalten des Verbrauchers. Die Errechnung des Score war bisher ein Geschäftsgeheimnis der Schufa – eines mächtigen Privatunternehmens und nicht etwa einer öffentlichen Institution – und extrem untransparent. Rechtliche Versuche etwa durch Klagen die Schufa von der Notwendigkeit der Offenlegung der Datenberechnungsgrundlagen zu überzeugen waren von den deutschen Gerichten stets abgelehnt worden. Der Schleier soll jetzt etwas gelüftet werden, weil die Schufa angekündigt hat, Modellrechnungen möglich zu machen. Diese Berechnungen regeln die Wahrscheinlichkeitswerte (Score Werte).

Schufa Auskunft – einmal jährlich – einfacher zu bekommen

Die Schufa Auskunft ist jetzt deutlich einfacher zu bekommen und diese Option ist im Internet einfach erreichbar. Die besten Geschäftsmodelle sind bekanntlich diejenigen, bei denen sozusagen das „Opfer“ – also der Verbraucher – auch noch für die Bewertungen zahlen muss. Rund um die Schufa Auskunft, die gemäß Artikel 15 der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) einmal jährlich kostenlos erteilt werden muss, hatte die Schufa einige Geschäftsmodelle aufgebaut. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt die Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten innerhalb der europäischen Union. Sie wurden geschaffen, um den Gesetzesdschungel der Mitgliedstaaten der europäischen Union zum Thema Datenschutz zu vereinheitlichen.

Gründe für die Macht der Schufa

Die Schufa schwebt somit über den Verbrauchern und entscheidet mit, ob man in der wirtschaftlichen Gesellschaft oder außerhalb der wirtschaftlichen Gesellschaft lebt. Die starke Stellung ist hierbei auch auf die Eigentümerstruktur der Schufa Holding AG zurückführbar. So befindet sich die Schufa Holding AG vor allem im Eigentum von Banken und Handelsunternehmen, die dann logischerweise auch bei eigenen Vertragsabschlüssen viel Wert auf die Auskunft der Schufa als “ihr” Unternehmen legen. Viele Verbraucher empfinden diese Macht als bedrohlich und auch als unfair. Ist es in Hinblick auf die mit der Staatsmacht vergleichbaren Macht der Schufa wirklich verhältnismäßig wegen einer nicht bezahlten Handyrechnung ganze Immobilienfinanzierungen zu verwehren? Rechtlich gibt die Datenschutzgrundverordnung einigen Spielraum und viele Punkte sind noch nicht endgültig entschieden. Alleine um das in Artikel 21 DSGVO normierte Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten wird viel diskutiert. So hat “Die betroffene Person (…) das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f erfolgt, Widerspruch einzulegen” Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO. Die genaue Auslegung der besonderen Situation weist natürlich erhebliche Unterschiede auf.

Generell ist zu sagen, dass Schufa Einträge nur gelöscht werden können, wenn sie rechtswidrig eingetragen worden sind. Auch muss gesagt werden: Die Schufa ist per se nicht schlecht, sondern hilft das Risiko eines Zahlungsausfalls des Vertragspartners zu senken. Angesichts der Macht der Schufa sollte eine starke Regulierung eingreifen. Hieran fehlt es aus Sicht des Autors immer noch. Achtsamkeit ist angesagt.

 Tipps und Tricks vom Anwalt:

  • Eigenkontrolle ist angesagt, d.h. jeder hilft sich selbst am besten. Deshalb sollten Schufaauszüge regelmäßig überprüft werden.
  • Falsche Einträge sofort bekämpfen und sich zur Wehr setzen.
  • Wer schreibt, der bleibt. Die Maßnahmen müssen schriftlich erfolgen und nachvollziehbar sein. Außerdem ist Eile angesagt, weil Fristen beachtet werden müssen.
  • Alle Papiere aufbewahren – Sammelwut ist angezeigt. Gerichtsprozesse entscheiden sich häufig an Beweisen.

 

V.i.S.d.P.:

Valentin Markus Schulte
Volkswirt, Stud. Iur

Kontakt:
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte
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Die Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Schulte ist seit 1995 erfolgreich zivilrechtlich schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Internets-, Reputations- und Wettbewerbsrecht tätig. Sie vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Ergänzende Absenderangaben mit dem Kanzleistandort finden Sie im Impressum auf der Internetseite www.dr-schulte.de.

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