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Lombardium Anleger keine schöne Weihnacht

Aus Sicht des Insolvenzverwalters dann erforderlich und auch rechtlich völlig in Ordnung, so Thomas Bremer vom Internetportal diebewertung.de aus Leipzig. Der Insolvenzverwalter, hier als Vertreter des zuständigen Insolvenzgerichtes, muss natürlich alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen und dann auch ausschöpfen, wenn er Geld zur Masse des Insolvenzverfahrens bekommen will. Macht er das nicht, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, dann ist er in der persönlichen Haftung.

Nun fragt man sich natürlich, warum so kurz vor dem Jahresende? Auch darauf gibt uns Rechtsanwalt Jens Reime eine erklärende Antwort. Es droht die Verjährung der Ansprüche. Würde der Insolvenzverwalter also hier die Ansprüche nicht geltend machen, dann wäre dies ein Verstoß gegen die Pflichten als Insolvenzverwalter.

Trotzdem, bei allem Ärger fragen sich natürlich jetzt viele Anleger, was kann ich nun tun? Zunächst einmal „Ruhe bewahren“ und überlegt handeln. Natürlich so Rechtsanwalt Reime werden jetzt viele meiner Kollegen kommen und sagen, „gerichtlich dagegen zur Wehr setzen“. Auch wenn ich natürlich auch mit solchen Mandaten mein „täglich Brot verdiene“, eine Klage oder etwas vor Gericht ausfechten, muss dann auch Sinn machen und „überwiegende Erfolgsaussichten“ haben.

Die sehe ich hier nahezu nicht, so Rechtsanwalt Reime. Ich würde hier versuchen, mich mit dem Insolvenzverwalter zu vergleichen und versuchen eine Regelung hinzubekommen, die mich nicht in die Insolvenz zwingt und die dann auch rechtlich korrekt ist. Das empfehle ich meinen Mandanten so Rechtsanwalt Reime. Reime hat im nun fast vergangenen Jahr auskömmliche Vergleiche mit dem Insolvenzverwalter geschlossen, so dass alle Seite zufrieden waren.

 

PRESSEKONTAKT

Diebewertung
Thomas Bremer

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