Ausländische Selbständige, die bereits über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen, können eine dauerhafte und räumlich unbeschränkte Niederlassungserlaubnis beantragen.
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Ausländische Selbständige, die bereits über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen, können eine dauerhafte und räumlich unbeschränkte Niederlassungserlaubnis beantragen.