Bei Überziehung eines Kontos nach § 505 BGB erheben nahezu alle Banken ein pauschales „Mindestentgelt“. Mit zwei Urteilen entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass derartige Entgelte Unwirksam sind.
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Bei Überziehung eines Kontos nach § 505 BGB erheben nahezu alle Banken ein pauschales „Mindestentgelt“. Mit zwei Urteilen entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass derartige Entgelte Unwirksam sind.