Bei einer Abrechnungseinheit ist die Umlegung der für mehrere Häuser angefallenen Kosten für eine formelle Ordnungsgemäßheit der Nebenkostenabrechnung nicht erforderlich – BGH VIII ZR 93/15
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Bei einer Abrechnungseinheit ist die Umlegung der für mehrere Häuser angefallenen Kosten für eine formelle Ordnungsgemäßheit der Nebenkostenabrechnung nicht erforderlich – BGH VIII ZR 93/15