Durch die Einlösung fremder Rabattcoupons dringt ein Unternehmen weder in einen fremden Kundenkreis ein noch führt es die Verbraucher durch dieses Verhalten in die Irre.
AG München: Passagier kann bei „Low-Cost-Flug“ nicht mit kostenfreier Gepäckbeförderung rechnen
Eine Klausel in einem Luftbeförderungsvertrag, welche keine kostenfreie Gepäckbeförderung vorsieht, ist nicht überraschend.