In vielen Arbeitsverträgen ist eine sog. Versetzungsklausel enthalten. Der Arbeitgeber will sich so einseitig das Recht vorbehalten, den Arbeitnehmer bei Bedarf eine andere Aufgabe zuzuweisen.
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In vielen Arbeitsverträgen ist eine sog. Versetzungsklausel enthalten. Der Arbeitgeber will sich so einseitig das Recht vorbehalten, den Arbeitnehmer bei Bedarf eine andere Aufgabe zuzuweisen.