Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten dürfen Verlage nicht bei der Herausgabe von Zeitschriften unterstützen. Dies greift nach Auffassung des Bundesgerichtshofs zu weit in die Pressefreiheit ein.
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Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten dürfen Verlage nicht bei der Herausgabe von Zeitschriften unterstützen. Dies greift nach Auffassung des Bundesgerichtshofs zu weit in die Pressefreiheit ein.