Bausparkassen kündigen unrechtmäßig Bausparverträge! Informieren Sie sich hier über die Rechtmäßigkeit dieser Praktik!
Bausparvertrag – Kündigung durch Bausparkasse
„Wir kündigen den Bausparvertrag gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB mit einer Frist von 6 Monaten und werden diesen um 01.07.2015 abrechnen“ so oder ähnlich lauten viele Kündigungen der Bausparkassen.