Der BGH hat für die Wirksamkeit von Patientenverfügungen genauere Bestimmtheitsanforderungen definiert. Eine früher abgeschlossene Verfügung oder Vollmacht könnte dadurch ihre Gültigkeit verlieren.
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Der BGH hat für die Wirksamkeit von Patientenverfügungen genauere Bestimmtheitsanforderungen definiert. Eine früher abgeschlossene Verfügung oder Vollmacht könnte dadurch ihre Gültigkeit verlieren.