Dashcam-Aufnahmen können nach einer neuen Einzelfallentscheidung des BGH als Beweismittel zulässig sein. Sie ändert jedoch nichts an der grundsätzlichen Rechtslage.
Informationen online suchen
Dashcam-Aufnahmen können nach einer neuen Einzelfallentscheidung des BGH als Beweismittel zulässig sein. Sie ändert jedoch nichts an der grundsätzlichen Rechtslage.