Ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat festgestellt, dass der Mindestlohn nach deutschem Recht gezahlt werden muss und zum Mindestlohn Zeit auch sogenannte „Warte- oder Abrufzeit“ zählt. Auswirkungen für die aus dem Ausland kommenden Betreuungskräfte in der Pflege- und Altersbetreuung?
Zur befristeten Anstellung von älteren Arbeitnehmern
Die Vorschrift in § 14 Abs. 3 TzBfG über die erleichterte Befristung von Anstellungsverträgen mit älteren Arbeitnehmern ist wirksam – Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28.05.2014, 7 AZR 360/12