BGH-Urteil vom 8. November 2016 (Az. XI ZR 552/15): Vorformulierte Bestimmung über Darlehensgebühren in Bausparverträgen sind unwirksam! Verbraucher können somit ihr Geld zurückfordern!
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BGH-Urteil vom 8. November 2016 (Az. XI ZR 552/15): Vorformulierte Bestimmung über Darlehensgebühren in Bausparverträgen sind unwirksam! Verbraucher können somit ihr Geld zurückfordern!