Das Berechtigungsmanagement wie es in den MaRisk (insbesondere AT 4.3.1 und AT 7.2) gefordert wird, ist ein leidiges Thema für viele Kreditinstitute.
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Das Berechtigungsmanagement wie es in den MaRisk (insbesondere AT 4.3.1 und AT 7.2) gefordert wird, ist ein leidiges Thema für viele Kreditinstitute.