Ein Tarifvertrag kann die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses über eine Dauer von sechs Jahren erlauben, wobei neun Verlängerungen zulässig sind – BAG vom 26.10.2016, 7 AZR 58/16
Zur befristeten Anstellung von älteren Arbeitnehmern
Die Vorschrift in § 14 Abs. 3 TzBfG über die erleichterte Befristung von Anstellungsverträgen mit älteren Arbeitnehmern ist wirksam – Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28.05.2014, 7 AZR 360/12