Eine außerordentliche Kündigung, die dem betroffenen Arbeitnehmer mehr als 2 Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes zugeht, ist unwirksam.
Telefonieren als Kündigungsgrund
Telefonieren am Arbeitsplatz kann fristgemäße Kündigung rechtfertigen – Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf 12 Sa 630/15