Was in sozialen Netzwerken häufig als gegeben akzeptiert wird und ungeahndet bleibt, kann im Arbeitsleben böse arbeitsrechtliche Folgen haben. Ein rechtskräftiges Urteil und wie es dazu kam.
LAG Mainz: Arbeitgeber versäumt Ausschlussfrist, Kündigung unwirksam
Eine außerordentliche Kündigung, die dem betroffenen Arbeitnehmer mehr als 2 Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes zugeht, ist unwirksam.
Azubi und Kündigung
Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis eines Azubi durch den Arbeitgeber nur fristlos gekündigt werden. Kündigungsgsrund kann z.B. der Verdacht einer Straftat sein.