Als Auszubildender erhält man kein Gehalt, sondern eine Ausbildungsvergütung. Die Begründung lautet: Der Auszubildende bezieht lediglich Mittel, um die Durchführung seiner Ausbildung zu bestreiten.
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Als Auszubildender erhält man kein Gehalt, sondern eine Ausbildungsvergütung. Die Begründung lautet: Der Auszubildende bezieht lediglich Mittel, um die Durchführung seiner Ausbildung zu bestreiten.