Geschäftsführer und technische Leiter haften bis zur Freiheitsstrafe bei nichteinhaltung der neuen BetrSichV 2015. Speziell ein fehlen der Gefährdungsbeurteilung wird bestraft.
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Geschäftsführer und technische Leiter haften bis zur Freiheitsstrafe bei nichteinhaltung der neuen BetrSichV 2015. Speziell ein fehlen der Gefährdungsbeurteilung wird bestraft.