Nach Rücknahme der Revision darf die Targobank keinen laufzeitunabhängigen Individualbeitrag mehr erheben!
Weitere Revision beim laufzeitunabhängigen Individualbeitrag zurückgenommen
Die Targobank nahm aus Angst vor einem BGH-Urteil ihre Revision zum „einmaligen laufzeitunabhängigen Individualbeitrag“ zurück. Damit ist das Berufungsurteil des LG Mönchengladbach rechtskräftig!