Immer häufiger sind ältere Menschen in langjährigen nichtehelichen Lebensgemeinschaften im Erbfall betroffen, weil keine vertraglichen Regelungen zB. im Hinblick auf Betreuung und Erbrecht bestehen.
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Immer häufiger sind ältere Menschen in langjährigen nichtehelichen Lebensgemeinschaften im Erbfall betroffen, weil keine vertraglichen Regelungen zB. im Hinblick auf Betreuung und Erbrecht bestehen.