Vermieter dürfen die Abrechnungsfrist nicht verpassen. Es wir eng.
So rechnen Vermieter Nebenkosten und Betriebskosten für Mieter korrekt und rechtssicher ab
Die Belastungen durch Betriebskosten und Nebenkosten haben in den letzten Jahren Größenordnungen erreicht, dass von den Nebenkosten als der „zweiten Miete“ gesprochen wird.
Nebenkostenabrechnung für Vermieter
Betriebskosten und Nebenkosten abrechnen, jetzt oder nie.
Auf Fristen achten.
Vorwegabzug bei gemischter Nutzung
Bei gemischt genutzten Gebäuden muss bei Erstellung der Nebenkostenabrechnung der sog. Vorwegabzug als Besonderheit beachtet werden.
Treppenhausreinigung umlegbar?
Die Kosten der Treppenhausreinigung können wie alle anderen Posten der Nebenkostenabrechnung zum Streit zwischen Vermieter und Mieter führen.
Verweis auf Betriebskosten genügt
Wenn in einem Wohnraummietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter „die Betriebskosten“ zu tragen hat, kann der Vermieter die Betriebskosten gemäß der Betriebskostenverordnung umlegen.
Abrechnungseinheit und formelle Ordnungsgemäßheit einer Nebenkostenabrechnung
Bei einer Abrechnungseinheit ist die Umlegung der für mehrere Häuser angefallenen Kosten für eine formelle Ordnungsgemäßheit der Nebenkostenabrechnung nicht erforderlich – BGH VIII ZR 93/15