Dem Arbeitnehmer steht ein Beschäftigungsanspruch gegen den Arbeitgeber zu. Muss er am Arbeitsplatz erscheinen, ohne dass ihm Arbeit zugewiesen wird, kann er ein Schmerzensgeld verlangen.
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Dem Arbeitnehmer steht ein Beschäftigungsanspruch gegen den Arbeitgeber zu. Muss er am Arbeitsplatz erscheinen, ohne dass ihm Arbeit zugewiesen wird, kann er ein Schmerzensgeld verlangen.