Stromanbieter müssen ihre Preiserhöhungen 6 Wochen vor Inkrafttreten ankündigen: Wer also zum 1. Januar die Preise anpassen will, musste seinen Kunden das bis Anfang dieser Woche mitteilen.
Strom & Gas: Preiserhöhung berechtig zur Kündigung – auch bei Steuern und Umlagen
Verbraucher, die dieser Tage Post vom Energieversorger bekommen, müssen besonders aufmerksam sein. Jede Mitteilung kann eine Preiserhöhung enthalten, die zur Sonderkündigung berechtigt.