Ab 2017 gelten höhere Verpflegungswerte: Unternehmen können bis zu 1.379,40 Euro pro Mitarbeiter und Jahr steuerfrei als Verpflegungszuschuss in Form von Restaurantschecks zuwenden.
Sachbezugswert für Verpflegung steigt 2017 auf 3,17 Euro
Die Neunte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV, SvEVÄndV) sieht vor, dass ab dem 1.1.2017 neue amtliche Sachbezugswerte für betriebliche Mahlzeiten gelten.