Das Sparbuch des Kindes für den Kindesunterhalt zu verwenden, ist unzulässig. Darauf weist Familien-Rechtsanwältin Ute Ernst hin und berichtet über eine kürzliche Entscheidung des OLG Frankfurt.
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Das Sparbuch des Kindes für den Kindesunterhalt zu verwenden, ist unzulässig. Darauf weist Familien-Rechtsanwältin Ute Ernst hin und berichtet über eine kürzliche Entscheidung des OLG Frankfurt.