Ein Tarifvertrag, der siebenjährige Befristungen – ohne sachlichen Grund- ermöglichen soll, ist unwirksam. Das entschied das Landesarbeitsgericht Hamm.
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Ein Tarifvertrag, der siebenjährige Befristungen – ohne sachlichen Grund- ermöglichen soll, ist unwirksam. Das entschied das Landesarbeitsgericht Hamm.